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AGB

Auftragsausführung

Berechnungsgrundlage

Pflichten des Auftraggebers

Geheimhaltung und Datenschutz

Versand

Haftung

Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

Salvatorische Klausel

 

Allgemeine Auftragsbedingungen

Übersetzungsarbeiten sind eine besondere Form der Dienstleistung und können daher nur zu den folgenden
Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass von diesen
abweichende Bedingungen, auch wenn sie seitens des Auftraggebers auf dessen Auftragsvordrucken vorliegen,
nicht anerkannt werden können.

 

Auftragsausführung


Alle Übersetzungen, die durch uns angefertigt werden, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
insofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind,
werden wir das Dokument in die allgemein übliche, lexikografisch vertretbare bzw. allgemein verständliche
Version übersetzen. Übersetzungen werden je nach Kundenwunsch und Verwendung wörtlich oder
mentalitätsgerecht vorgenommen. Falls der Übersetzer aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen
Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, ist der
Auftraggeber (der Kunde) verpflichtet, ihn in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Für Fehler
in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte
Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche
Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzer
überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Übersetzer behält sich vor jederzeit, ohne Angabe von Gründen die
Übersetzung von Texten (in Wort und Schrift) abzulehnen. Sollte der Auftraggeber spezielle Forderungen und
Sonderwünsche bezüglich der Ausführung der Übersetzung (Layout, Terminologien usw.) bei Auftragsvergabe
nicht erwähnt haben und/oder Änderungen (Bsp. im Ausdruck, Terminologien, die er zuvor zur Verwendung
freigegeben hatte) nachträglich ändern, so ist der Übersetzer dazu berechtigt eine gesonderte Rechnung
auszustellen oder die ursprünglich eingereichte Rechnung einzuziehen, zu ändern und neu zuzustellen. Für
diese Änderungen entfällt die Gewährleistungspflicht des Übersetzers. Sind Texte für den öffentlichen
Gebrauch z. B. Werbung gedacht, so ist es die Pflicht des Auftraggebers diese vorab auf deren Tauglichkeit zu
prüfen. Eine Übersetzung kann immer nur ein qualifizierter Entwurf für einen Text für derartigen Zweck sein.
Die Entscheidung für die letztendliche Verwendung zu diesem Zweck obliegt dem Auftraggeber. Änderungen in
dieser Art Text stellen keine Nachbesserung zu Lasten des Übersetzers dar, sondern eine Auftragserweiterung
zu Lasten des Auftraggebers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für übersetzte Geschäftsbedingungen und
sonstige Texte juristischer Natur. Wir übersetzen lediglich den Inhalt des durch den Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Textes – eine juristische Korrektheit können wir jedoch nicht zusichern, die Absicherung des
juristischen Textes obliegt dem Auftraggeber und kann dem durchführenden Übersetzer nicht zu Lasten gelegt
werden. Wir bitten Sie daher ausdrücklich, das Textmaterial juristisch (z. B. Anwalt) prüfen zu lassen.

 

Vergütung und Grundlage der Berechnung


Wir berechnen das Honorar für die Übersetzung auf Grundlage des vorab erstellten Angebotes oder
unmittelbar nach der Fertigstellung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne
Abzug per Banküberweisung oder bar. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können
Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen
oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In
besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität,
sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund von Erfahrungen folgende Zahlungsmodalitäten festlegen:
Aufgrund von Erfahrungswerten bestehen wir bei Neukunden auf Vorkasse.
Dies richtet sich nicht gegen Sie persönlich sondern ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.


Bei weiteren Aufträgen werden folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart:


Bei Auftragswerten bis 500 EUR - Anzahlung 60 % des Rechnungsbetrages laut Angebot
Bei Auftragswerten von 501 und mehr EUR - Anzahlung von 80% des Rechnungsbetrags laut Angebot


Die Zahlung des Restbetrages ist dann sofort nach Fertigstellung ohne Abzüge laut Rechnung zu zahlen.


Jedoch erklären wir uns einverstanden auch mit Ihnen im Voraus separate Abschlagszahlungen zu vereinbaren, die
jedoch schriftlich festgehalten werden müssen. Sprechen Sie uns bitte gezielt darauf an!


Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als
Normzeile gelten 55 Zeichen. Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Normseite. Der Auftragnehmer hat
neben dem vereinbarten
Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden
nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Post und
Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien, Beglaubigungen etc. hinzu. Ist die Höhe des
Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen,
Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von
ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und
- Entschädigungsgesetz - JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Alle Angebote und Preise sind
freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist.

 

Pflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber hat den Übersetzer bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsweise (Übersetzung
auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat
dem Übersetzer die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne
Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen. Die Angabe des Auftraggebers, dass der ausführende Übersetzer entsprechende
Terminologie im Internet finden kann, ist als Empfehlung des Auftraggebers aufzufassen, nicht aber als
Bereitstellung. Dementsprechend ist der ausführende Übersetzer berechtigt, dem Auftraggeber seinen
Aufwand für die Terminologierecherche in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus
verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche
Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende
Mitarbeit, so ist der Übersetzer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die dem Auftraggeber schriftlich
mitgeteilt wird, zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch
die Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und
zwar auch dann, wenn der Übersetzer vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der
Nichtbearbeitung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergebe, können dem Übersetzer nicht
angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die hier aufgeführten
Geschäftsbedingungen an.

 

Geheimhaltung und Datenschutz


Der Übersetzer verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte vertraulich zu behandeln. Er ist jedoch berechtigt
die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen. Der Auftaggeber wird hiermit gemäß § 34 Abs. 1
des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Übersetzer seine Anschrift in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Wenn nichts anderes
vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzer und werden
einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, 10 Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen
vernichtet. Die Zustellung einer Datei per E-mail kann nicht mehr als ‚vertraulich’ eingestuft werden. Fordert
der Auftraggeber die Zustellung eines anderweitig als ‚vertraulich’ eingestuften Textes per E-mail, so erfolgt
diese auf dessen volles und alleiniges Risiko. Der Übersetzer kann weder für den Bruch einer Verpflichtung zur
Geheimhaltung noch für andere Folgen und Kosten haftbar gemacht werden, wenn eine von ihm per E-mail
zugestellte Datei auf dem Versandweg irgendeinen Schaden nimmt, kopiert oder fehlgeleitet wird.

 

Versand


Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers
vorliegen, als unverschlüsselter Datensatz im DFÜ-Verfahren bzw. per E-mail. Die Gefahr der Versendung der
geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit der Versendung der Arbeit per E-mail, der Übergabe der Arbeit an das
Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über.
Mängelrügen
Sollte die Übersetzung offensichtliche sachliche oder schreibtechnische Mängel aufweisen, so ist der
Auftraggeber dazu verpflichtet dies, unter genauer Angabe der Mängel, dem Übersetzer sofort mitzuteilen. Das
Recht auf Nachbesserung in einer angemessenen Frist gemäß BGB behält sich der Übersetzer ausdrücklich vor.
Ermöglicht, wünscht oder verhindert der Auftraggeber eine Korrektur, ergibt sich für ihn keinerlei Grund zur
Kürzung des Honorars oder zu einer Zahlungsverweigerung. Hat der Übersetzer innerhalb einer angemessenen
Frist keine Möglichkeit eine Korrektur durchzuführen, so sind Wandlung und Schadenersatz ausgeschlossen.
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von einem Monat vom Liefertermin an geltend
gemacht werden.

 

Haftung


Für die vom Übersetzer durchgeführten Übersetzungsarbeiten, haftet jeder Übersetzer selbst. Dies ist
gesondert in einer „Kooperationsvereinbarung“ mit jedem einzelnen Übersetzer geregelt und rechtskräftig.
Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu
sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell
geleisteten Arbeiten bezahlt werden.

 

Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht


Für den Auftrag und alle daraus resultierenden Aufgaben gilt deutsches Recht. Der Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und aufgrund dieses Vertrags sich ergebene Streitigkeiten
zwischen Parteien über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung dieses Vertrages ist der
jeweilige Wohnsitz des Übersetzers. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der auf ihnen
beruhenden Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Stand 23. September 2009 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten