Auftragsausführung
Berechnungsgrundlage
Pflichten des Auftraggebers
Geheimhaltung und Datenschutz
Versand
Haftung
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Salvatorische Klausel
Allgemeine Auftragsbedingungen
Übersetzungsarbeiten sind eine besondere Form der Dienstleistung und können daher nur zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass von diesen abweichende Bedingungen, auch wenn sie seitens des Auftraggebers auf dessen Auftragsvordrucken vorliegen, nicht anerkannt werden können.
Auftragsausführung
Alle Übersetzungen, die durch uns angefertigt werden, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. insofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, werden wir das Dokument in die allgemein übliche, lexikografisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzen. Übersetzungen werden je nach Kundenwunsch und Verwendung wörtlich oder mentalitätsgerecht vorgenommen. Falls der Übersetzer aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber (der Kunde) verpflichtet, ihn in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzer überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Übersetzer behält sich vor jederzeit, ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten (in Wort und Schrift) abzulehnen. Sollte der Auftraggeber spezielle Forderungen und Sonderwünsche bezüglich der Ausführung der Übersetzung (Layout, Terminologien usw.) bei Auftragsvergabe nicht erwähnt haben und/oder Änderungen (Bsp. im Ausdruck, Terminologien, die er zuvor zur Verwendung freigegeben hatte) nachträglich ändern, so ist der Übersetzer dazu berechtigt eine gesonderte Rechnung auszustellen oder die ursprünglich eingereichte Rechnung einzuziehen, zu ändern und neu zuzustellen. Für diese Änderungen entfällt die Gewährleistungspflicht des Übersetzers. Sind Texte für den öffentlichen Gebrauch z. B. Werbung gedacht, so ist es die Pflicht des Auftraggebers diese vorab auf deren Tauglichkeit zu prüfen. Eine Übersetzung kann immer nur ein qualifizierter Entwurf für einen Text für derartigen Zweck sein. Die Entscheidung für die letztendliche Verwendung zu diesem Zweck obliegt dem Auftraggeber. Änderungen in dieser Art Text stellen keine Nachbesserung zu Lasten des Übersetzers dar, sondern eine Auftragserweiterung zu Lasten des Auftraggebers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für übersetzte Geschäftsbedingungen und sonstige Texte juristischer Natur. Wir übersetzen lediglich den Inhalt des durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes – eine juristische Korrektheit können wir jedoch nicht zusichern, die Absicherung des juristischen Textes obliegt dem Auftraggeber und kann dem durchführenden Übersetzer nicht zu Lasten gelegt werden. Wir bitten Sie daher ausdrücklich, das Textmaterial juristisch (z. B. Anwalt) prüfen zu lassen.
Vergütung und Grundlage der Berechnung
Wir berechnen das Honorar für die Übersetzung auf Grundlage des vorab erstellten Angebotes oder unmittelbar nach der Fertigstellung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung oder bar. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund von Erfahrungen folgende Zahlungsmodalitäten festlegen: Aufgrund von Erfahrungswerten bestehen wir bei Neukunden auf Vorkasse. Dies richtet sich nicht gegen Sie persönlich sondern ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Bei weiteren Aufträgen werden folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart:
Bei Auftragswerten bis 500 EUR - Anzahlung 60 % des Rechnungsbetrages laut Angebot Bei Auftragswerten von 501 und mehr EUR - Anzahlung von 80% des Rechnungsbetrags laut Angebot
Die Zahlung des Restbetrages ist dann sofort nach Fertigstellung ohne Abzüge laut Rechnung zu zahlen.
Jedoch erklären wir uns einverstanden auch mit Ihnen im Voraus separate Abschlagszahlungen zu vereinbaren, die jedoch schriftlich festgehalten werden müssen. Sprechen Sie uns bitte gezielt darauf an!
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen. Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Normseite. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Post und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien, Beglaubigungen etc. hinzu. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und - Entschädigungsgesetz - JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsweise (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Angabe des Auftraggebers, dass der ausführende Übersetzer entsprechende Terminologie im Internet finden kann, ist als Empfehlung des Auftraggebers aufzufassen, nicht aber als Bereitstellung. Dementsprechend ist der ausführende Übersetzer berechtigt, dem Auftraggeber seinen Aufwand für die Terminologierecherche in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist der Übersetzer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird, zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn der Übersetzer vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbearbeitung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergebe, können dem Übersetzer nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
Geheimhaltung und Datenschutz
Der Übersetzer verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte vertraulich zu behandeln. Er ist jedoch berechtigt die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen. Der Auftaggeber wird hiermit gemäß § 34 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Übersetzer seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzer und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, 10 Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet. Die Zustellung einer Datei per E-mail kann nicht mehr als ‚vertraulich’ eingestuft werden. Fordert der Auftraggeber die Zustellung eines anderweitig als ‚vertraulich’ eingestuften Textes per E-mail, so erfolgt diese auf dessen volles und alleiniges Risiko. Der Übersetzer kann weder für den Bruch einer Verpflichtung zur Geheimhaltung noch für andere Folgen und Kosten haftbar gemacht werden, wenn eine von ihm per E-mail zugestellte Datei auf dem Versandweg irgendeinen Schaden nimmt, kopiert oder fehlgeleitet wird.
Versand
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselter Datensatz im DFÜ-Verfahren bzw. per E-mail. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit der Versendung der Arbeit per E-mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Mängelrügen Sollte die Übersetzung offensichtliche sachliche oder schreibtechnische Mängel aufweisen, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet dies, unter genauer Angabe der Mängel, dem Übersetzer sofort mitzuteilen. Das Recht auf Nachbesserung in einer angemessenen Frist gemäß BGB behält sich der Übersetzer ausdrücklich vor. Ermöglicht, wünscht oder verhindert der Auftraggeber eine Korrektur, ergibt sich für ihn keinerlei Grund zur Kürzung des Honorars oder zu einer Zahlungsverweigerung. Hat der Übersetzer innerhalb einer angemessenen Frist keine Möglichkeit eine Korrektur durchzuführen, so sind Wandlung und Schadenersatz ausgeschlossen. Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von einem Monat vom Liefertermin an geltend gemacht werden.
Haftung
Für die vom Übersetzer durchgeführten Übersetzungsarbeiten, haftet jeder Übersetzer selbst. Dies ist gesondert in einer „Kooperationsvereinbarung“ mit jedem einzelnen Übersetzer geregelt und rechtskräftig. Stornierung Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle daraus resultierenden Aufgaben gilt deutsches Recht. Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und aufgrund dieses Vertrags sich ergebene Streitigkeiten zwischen Parteien über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung dieses Vertrages ist der jeweilige Wohnsitz des Übersetzers. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der auf ihnen beruhenden Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 23. September 2009 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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